Die Schweizer Lösung für sicheres Vermögen und volle Kontrolle
1. Schritt: "Vom Geldwert zum Sachwert"
Unter §20 EStG fallen typische Kapitalanlagen, zum Beispiel:
Sie bleiben steuerlich gebunden. Mindestens 25% der Rendite bekommt der Staat - jährlich!
Physisch erworbene Edelmetalle – wie Gold, Silber, Platin oder Palladium – gelten steuerlich als privates Veräußerungsgeschäft. Das bedeutet:
Damit sind Edelmetalle unter §23 EStG wesentlich flexibler und jeder Ertrag gehört Ihnen.
2. Schritt: "Finanziell auswandern"
Durch die Umstellung Ihres Vermögens von §20 auf §23 EStG profitieren Sie von:
Mit Wechsel der Anlageform von § 20 auf § 23 EStG wird Ihr Edelmetallvermögen keine klassische Kapitalanlage mehr, sondern physisches Eigentum. Das eröffnet Ihnen neue Optionen zur steueroptimierten Vermögensverlagerung.
Global Metals AG – erfahrener, regulierter Finanzintermediär.
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Anmeldung unter: anja.a.baumgaertner@purametallum.de…
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